Seite wählen

Seit dem letzten „Katastrophenhochwasser“ vom Juni 2013 wurde viel über Art und Weise, Sinn und Unsinn des anstehenden Wiederaufbaus bzw. der Hochwasserschadensbeseitigung diskutiert.

Mit dem Erlass zum Wiederaufbau fordert nun das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eine „nachhaltige Schadensbeseitigung“:

„In diesem Sinne ist dafür Sorge zu tragen, dass die Hochwassergefahr und künftige Schäden so weit wie möglich minimiert werden, insbesondere indem abflussbehindernde Strukturen und Anlagen nicht wieder hergestellt und bauliche Anlagen sowie Infrastruktureinrichtungen aus dem gefährdeten Bereich verlegt oder zumindest hochwasserangepasst ausgeführt werden. Letzteres gilt auch im Zusammenhang mit hohen Grundwasserständen („Grundhochwasser“).“

folgende Grundsätze gehen aus dem Erlass hervor:

  • Veränderte Gewässerbetten sind in ihrem durch das Hochwasser geschaffenen Zustand zu erhalten

  • Ufermauern sind nicht wiederherzustellen

  • In Gewässerrandstreifen sind abflusshindernde Strukturen und Anlagen ebenfalls nicht wiederherzustellen

  • Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern, die zur Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen haben, dürfen allenfalls in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden

  • Auch Wasserkraftanlagen, die zur Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen haben, dürfen allenfalls in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden

  • Öffentliche Abwasseranlagen und Wasserversorgungsanlagen dürfen an Ort und Stelle nur in hochwasserangepasster Form wiederhergestellt werden

  • Bei öffentlichen Hochwasserschutzanlagen sind Alternativen zu einer Wiederherstellung zu prüfen

  • In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten dürfen bauliche Anlagen nur nach Maßgabe des § 78 Abs. 3 WHG wiederhergestellt werden

  • In überschwemmungsgefährdeten Gebieten sollten bauliche Anlagen nur risikoangepasst wiederhergestellt werden

  • Auch in Gebieten mit hohen Grundwasserständen („Grundhochwässer“) sollten bauliche Anlagen nur risikoangepasst wiederhergestellt werden.

Alles in allem sind damit die Leitlinien zum Wiederaufbau und für die Schadensbeseitigung klar: Mehr Naturnähe und Platz für Sachsens Flüsse und Bäche helfen, zukünftige Hochwasserschäden zu reduzieren oder zu vermeiden.

Ich hoffe, die damit verbundenen Chancen für lebendige Fließgewässer werden von allen Beteiligten genutzt!

Wer es gern genauer wissen möchte, findet hier den Erlass zum Wiederaufbau des SMUL.
 
Andreas Stowasser